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06 LEISTUNGEN

Bleaching

Gleichmäßig weiße Zähne wirken ästhetisch und attraktiv, während verfärbte und dunkle Zähne die Ausstrahlung mindern können. In vielen Fällen können Zähne durch ein modernes und schonendes Verfahren aufgehellt werden.

 

Warum verfärben sich Zähne?

Hier wird zwischen äußerer und innerer Verfärbung unterschieden. Äußere Verfärbungen entstehen durch Tee, Kaffee, Rotwein oder Nikotin am Zahnschmelz, die durch eine professionelle Zahnreinigung zu entfernen sind. Innere Verfärbungen können bereits im Kindesalter durch eine Allgemeinerkrankung oder Nebenwirkungen von Medikamenten verursacht sein. Auch nach Wurzelkanalbehandlungen können sich Zähne dunkler verfärben. Natürliche Zahnfarben können ebenfalls problemlos um einige Farbstufen aufgehellt werden.

 

Was bedeutet Bleaching und wie funktioniert es?

Bleaching kommt aus dem Englischen und heißt Bleichen oder Aufhellen. Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren:

 

Beim ersten Verfahren, In-Office-Bleaching, werden die Zähne in der Zahnarztpraxis in einer Sitzung aufgehellt. Nach einer gründlichen Zahnreinigung wird zuerst das Zahnfleisch mit einer speziellen Maske abgedeckt. Danach wird Bleich-Gel auf dem Zahnschmelz aufgetragen und mit Licht aktiviert. Dieser Vorgang wird so oft wiederholt, bis das optimale Ergebnis er-reicht ist. In der Regel dauert die Behandlung 90 Minuten.

 

Beim zweiten Verfahren, Home-Bleaching, werden die Zähne zu Hause über einen längeren Zeitraum aufgehellt. Dafür fertigen wir für Sie individuell eine dünne Kunststoffschiene, in die das Bleich-Gel eingefüllt wird. Die Schiene wird tagsüber für 2 bis 5 Stunden getragen. Dieser Prozess kann je nach Verfärbungsgrad einige Wochen dauern.

 

Welche Nebenwirkungen können auftreten und was ist zu beachten?

Bei einigen Patienten kann es nach dem Bleaching zu einer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber Hitze und Kälte kommen, die spätestens nach zwei Tagen vollständig ausklingt.

 

Ist Bleaching für die Zahnsubstanz schädlich?

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass anerkannte Bleachingverfahren, die vom Zahnarzt durchgeführt werden, weder den Zahn noch die Mundschleimhaut schädigen.

 

Was ist noch zu beachten?

Vor dem Bleaching soll eine ausführliche Kontrolluntersuchung stattfinden, in der wir Sie über Notwendigkeit, Technik und Kosten beraten werden. Außerdem kann das Bleichmittel nur die natürlichen Zähne aufhellen. Füllungen, Kronen oder sonstige prothetische Arbeiten werden nicht aufgehellt.

 

Wer übernimmt die Kosten für das Bleaching?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen keinen Anteil an den Behandlungskosten.  Die Kosten sind individuell und hängen davon ab, wie viele  Zähne gebleicht werden.  Wir informieren Sie darüber immer vor Beginn der Behandlung.

 

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